In dem Blogbeitrag dazu hieß es, dass Gerichtsvollzieher seit Jahrzehnten Freiberuflich agieren würden und deswegen keine Hoheitlichen Aufgaben ausführen dürfen. Da steht jetzt aber nichts von in dem Beschluss?
In dem Blogbeitrag dazu hieß es, dass Gerichtsvollzieher seit Jahrzehnten Freiberuflich agieren würden und deswegen keine Hoheitlichen Aufgaben ausführen dürfen. Da steht jetzt aber nichts von in dem Beschluss?
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