Im Strafgesetzbuch wird der illegale Eingriff in den Wahlprozess detailliert beschrieben. Ein Wahlversprechen in der Absicht es nicht einzuhalten abzugeben und damit die Wähler zu täuschen ist leider nicht enthalten.

Aber vielleicht geht was mit §263 "Betrug" Absatz 3: "... als Mitglied einer Bande handelt ..."

Und bei den Punkten 1-5 findet man dann immer was 🤣

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