"Das Bundesverfassungsgericht hat vor unkontrollierter Kumulation verschiedenster Überwachungsmaßnahmen gewarnt.
Der Gesetzgeber darf danach die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einzelner Überwachungsmaßnahmen nicht isoliert betrachten, sondern muss Wechselspiele und Überschneidungen berücksichtigen.
Die Ampelregierung hatte die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung initiiert. Der Impuls fußte auf vorangegangenen Legislaturperioden, in denen der Gesetzgeber zahlreiche neuer Überwachungsinstrumente geschaffen hatte.
Der aktive Schutz der Freiheitsrechte muss für die künftige Bundesregierung oberstes Gebot sein. Sie und der neu gewählte Bundestag dürfen sich nicht darauf verlassen, dass Gesetze später von den Verfassungsgerichten auf ein Niveau zurechtgestutzt werden, das mit dem Grundgesetz und der EMRK gerade noch vereinbar ist. Das Austesten – und Überschreiten – verfassungsrechtlicher Grenzen
durch Schaffung immer neuer Eingriffsbefugnisse darf sich ebenso wie die Praxis, die zum Teil sehr lange Verfahrensdauer bei Verfassungsbeschwerden gegen Sicherheitsgesetze bewusst ins Kalkül einzubeziehen, um in der Zwischenzeit neu geschaffene Überwachungs-)Instrumente über Jahre nutzen zu können, nicht verselbstständigen.
"