Deutsches Ärzteblatt (Februar 2025):
Bundesverfassungsgericht hält an Einschätzung zu Impfpflicht in der Pflege während Pandemie fest – Auszug: „Das Verfassungsgericht verwies auf seine Entscheidung vom Mai 2022. Darin habe es berücksichtigt, dass der Immunschutz durch Impfung oder Genesung mit der Zeit abnimmt. Der Gesetzgeber durfte demnach weiter davon ausgehen, dass es einen Schutz vor Übertragung gebe. Das Verfassungsgericht stützte diese Auffassung auf verschiedene Expertenmeinungen.“