Replying to Avatar Robert Frank

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Nach meiner Kenntnis ist das nicht Rassismus sondern Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§111StGB) oder Androhung von Straftaten (§126StGB).

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Ich muss dir widersprechen.

Auf den 1. Blick KÖNNTE man in diesen Aufdruck einen Aufruf zur Gewalt hineininterpretieren....

Aber selbst bei expliziten Droh-emails von z.B. Nazis gegen Politiker, Richter oder andere Privatpersonen sehen das Gerichte regelmäßig anders. Solche Äußerungen gelten als von dem Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn sie auch anders interpretiert werden können.

Siehe weiter unten:

NAZIS TÖTEN kann z.B. als Aufruf zur Gewalt gegen Nazis interpretiert werden, es kann aber auch nur als Beschreibung einer historischen Wahrheit verstanden werden - mithin ist die Aussage im Rahmen der freien Meinungsäußerung.

Daher ist die Aussage NAZIS TÖTEN oder PUNCH A NAZI nicht zwingend ein Aufruf zur Gewalt und straffrei möglich!

#Nazi

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Nazis töten ist eine andere Aussage als Punch a Nazi.

Ansonsten ist das natürlich Sache der Gerichte zu entscheiden was strafbar ist.

"Nazis töten" finde ich persönlich wegen dem interpretierbaren Aufruf Nazis zu töten schon grenzwertig. "Punch a Nazi" ist dagegen zwar viel schwächer aber heißt ja nur "haut dem Nazi aufs Maul".