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Nach meiner Kenntnis ist das nicht Rassismus sondern Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§111StGB) oder Androhung von Straftaten (§126StGB).
nostr:npub1fk78ml82k6743cylmsucmpq48qtxuwr9qhu0qvn9wz490efjkyusesrt59 nostr:npub1efr2lawderh5440qar6naqu0epj0wkr6nejv0gvtlcn7zxrjsapsrmlpe8
Ich muss dir widersprechen.
Auf den 1. Blick KÖNNTE man in diesen Aufdruck einen Aufruf zur Gewalt hineininterpretieren....
Aber selbst bei expliziten Droh-emails von z.B. Nazis gegen Politiker, Richter oder andere Privatpersonen sehen das Gerichte regelmäßig anders. Solche Äußerungen gelten als von dem Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn sie auch anders interpretiert werden können.
Siehe weiter unten:
NAZIS TÖTEN kann z.B. als Aufruf zur Gewalt gegen Nazis interpretiert werden, es kann aber auch nur als Beschreibung einer historischen Wahrheit verstanden werden - mithin ist die Aussage im Rahmen der freien Meinungsäußerung.
Daher ist die Aussage NAZIS TÖTEN oder PUNCH A NAZI nicht zwingend ein Aufruf zur Gewalt und straffrei möglich!
#Nazi