Einkommensteuer 2024 – Bleib gelassen, die Frist im Blick
Die reguläre Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025 – wenn Du Deine Erklärung selbst abgibst.
Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April 2026 – ganz ohne Antrag.
Abgeben musst Du unter anderem, wenn Du:
• die Steuerklassen III/V oder IV mit Faktor nutzt
• mehrere Jobs gleichzeitig hast (Steuerklasse VI)
• selbstständig bist oder vermietest
• Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünfte über 410 € bekommen hast
• eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten hast
Wichtig: Verpasst Du die Frist ohne triftigen Grund, fallen Verspätungszuschläge an (mind. 25 € pro Monat) – und das Finanzamt darf schätzen.
Wenn Du unsicher bist, ob Du abgeben musst oder wie Du es richtig machst:
Meld Dich gern – ich unterstütze Dich dabei.