Einkommensteuer 2024 – Bleib gelassen, die Frist im Blick

Die reguläre Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025 – wenn Du Deine Erklärung selbst abgibst.

Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April 2026 – ganz ohne Antrag.

Abgeben musst Du unter anderem, wenn Du:

• die Steuerklassen III/V oder IV mit Faktor nutzt

• mehrere Jobs gleichzeitig hast (Steuerklasse VI)

• selbstständig bist oder vermietest

• Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünfte über 410 € bekommen hast

• eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten hast

Wichtig: Verpasst Du die Frist ohne triftigen Grund, fallen Verspätungszuschläge an (mind. 25 € pro Monat) – und das Finanzamt darf schätzen.

Wenn Du unsicher bist, ob Du abgeben musst oder wie Du es richtig machst:

Meld Dich gern – ich unterstütze Dich dabei.

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