aus NJW-aktuell vom 2.4.25:
"Wert der Anwaltschaft
Der Berg kreißte und gebar ein Mäuschen, schreibt Rechtsanwalt Norbert Schneider in unserem Editorial: Seit dem 21.3.2025 ist es amtlich – die Gebührenerhöhung für Anwälte ist beschlossen. Das ursprüngliche KostRÄG 2025 war nach Scheitern der Ampel dann doch noch aus der Mitte des Bundestags ins Parlament eingebracht worden. Doch mit einer Erhöhung der Wertgebührenbeträge um durchschnittlich 6 % sei die Anpassung äußerst bescheiden ausgefallen, bedauert Schneider.
"
noch Fragen, Kienzle ?
Nein, Hauser.