Im Verfahren um mutmaßlich diskriminierende Gesetze in Ungarn hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine erhebliche Entfernung Ungarns von den Grundwerten der EU festgestellt. Ungarn vertrete nicht nur andere Auffassungen der Grundwerte der EU, schrieb Generalanwältin Tamara Capeta in ihren heute bekannt gewordenen Schlussanträgen. Diese sind für das noch ausstehende EuGH-Urteil nicht (…) https://orf.at/stories/3395911/

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