Da könnte man jetzt ketzerisch die Frage stellen, wie es zu der gegenwärtigen Form kommen konnte, die du ja auch nicht beführwortest.
Ich weiß nicht genau, was du mit "zwangsbewehrten bürgerlichen Staat" meinst, würde das aber wie gesagt immer wieder auf diese Grundsatzfrage zurückführen, bei der es darum geht, ob der Mensch für sich selbst steht (und eigenverantwortlich und gut im Sinne der Gesellschaft handeln kann) oder ob man meint, dass es dafür eine höher gestellte Instanz erfordert, die das definiert und im Zweifelsfall mit Zwang und Gewalt durchsetzt.