Bedenke:
§25 StVO
(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.
Wir lernen:
Hast du ein Fahrzeug dabei, gehörst du auf die Fahrbahn. Hast du einen sperrigen Gegenstand dabei erst recht. Auch wenn sich dann Autos an deine Geschwindigkeit anpassen müssen.