Bei dem Kaufgeld ging es in erster Linie darum, dass Rechtsleben und Geistesleben aus dem Wirtschaftsleben heraus müssen, damit die Geldfrage vom Wirtschaftsleben selber gelöst werden kann. Beim Leihgeld und Schenkungsgeld geht es umgekehrt darum, dass sich das Rechtsleben und das Geistesleben richtig, nämlich von aussen, auf das vom Wirtschaftsleben verwaltete Geld auswirken können. Diese Auswirkung erfordert aber eine Befristung des Geldes.