Wenn der Nutzer Kenntnis hat dass eine Webseite rechtswidrig ist trägt er doch genauso Verantwortung.
Er kann zwar die Seite nicht abändern aber er kann sie einfach nicht nutzen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesregierung weiterhin per Facebook-Fanpage kommunizieren darf. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte dies untersagt, dagegen hatten die Bundesregierung und Meta geklagt.
https://netzpolitik.org/2025/facebook-fanpage-bundesregierung-darf-bei-zuckerberg-bleiben/
Wenn der Nutzer Kenntnis hat dass eine Webseite rechtswidrig ist trägt er doch genauso Verantwortung.
Er kann zwar die Seite nicht abändern aber er kann sie einfach nicht nutzen.
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