Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesregierung weiterhin per Facebook-Fanpage kommunizieren darf. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte dies untersagt, dagegen hatten die Bundesregierung und Meta geklagt.

https://netzpolitik.org/2025/facebook-fanpage-bundesregierung-darf-bei-zuckerberg-bleiben/

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Discussion

Wenn der Nutzer Kenntnis hat dass eine Webseite rechtswidrig ist trägt er doch genauso Verantwortung.

Er kann zwar die Seite nicht abändern aber er kann sie einfach nicht nutzen.